Schnupf spru.ch
Regeln
Gendererklärung
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in folgendem Gesetzestext die Sprachform des generischen Maskulinums angewandt. Es wird an dieser Stelle hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.
§1 Überblick des Schnupfablaufs
- Definieren der Schnupfbeteiligten (§2)
- Ausgeben des Schnupfes (§3)
- Auswählen des Schnupfspruches (§4)
- Ausführen des Schnupfens (§5)
- Genießen des Schnupfes (§6)
§2 Definieren der Schnupfbeteiligten
Das Schnupfgesetz gibt vor, allen Schnupfbeteiligten eine Rolle zu zuteilen. Jeder Schnupfbeteiligte hat die zugewiesene Rolle nach all ihren Regel auszuführen. Dabei wird nach folgenden Rollen unterschieden.
Schnupf-Besitzer
Ist jene Person, welche den Schnupf legal erworben hat und diesen für eine Schnupfrunde zur Verfügung stellt.
Schnupf-Ausgeber
Der Schnupf-Ausgeber muss nicht zwingend der Schnupf-Besitzer (§2, 1) sein. Der Schnupf-Ausgeber verteilt den Schnupf nach den in (§3) definierten Schnupfregeln und muss gewährleisten, dass jeder Schnupf-Konsument (§2, 3) über die vorliegenden Gesetzte informiert worden ist.
Schnupf-Konsument
Ist derjenige, der das Vergnügen hat, einen Schnupf zu konsumieren (§5). Aus Höflichkeit sollte dieser dem Schnupf-Besitzer (§2, 1) und dem Schnupf-Ausgeber (§2, 2) für deren Großzügigkeit danken.
Schnupf-Zuschauer
Ist jene Person, die keine der Rollen Schnupf-Besitzer (§2, 1), Schnupf-Ausgeber (§2, 2) oder Schnupf-Konsument (§2, 3) ausübt, das Geschehen des Schnupfens jedoch aktiv verfolgt. Diese Person muss aktiv darauf aufmerksam gemacht werden, die Rolle des Schnupf-Konsument einzunehmen. Wird dieser Aufforderung nicht nachgegangen, so muss dieser Zuschauer über dessen Unhöflichkeit hingewiesen werden.
§3 Richtiges Ausgeben eines Schnupfes
Das Ausgeben des Schnupfes wird durch den Schnupf-Ausgeber (§2, 2) durchgeführt. Als Erstes muss dieser alle Schnupf-Konsumenten (§2, 3) festlegen. Nach dem Öffnen der Schnupfverpackung wird jedem Schnupf-Konsument ein Schnupf aufgeladen (§3, 1). Wichtig dabei ist, dass dieser Vorgang gegen den Uhrzeigersinn durchgeführt werden muss. Wird die Aufgabe des Schnupfausgebens nicht richtig durchgeführt, so kann der Schnupf-Ausgeber des Amtes entzogen werden (§3, 3).
Aufladen eines Schnupfes
Der Schnupf darf mit der Schnupfbüchse, dem Deckel der Schnupfdose oder einer Schnupfschaufel aufgeladen werden. Der Schnupf muss immer, dabei wird nicht zwischen Links- und Rechtshändlern unterschieden, auf die linke Hand aufgeladen werden. Der Schnupf wird in zwei Schnupfhaufen, welche etwa einen Zentimeter auseinander liegen, auf der Rückhand des Schnupf-Konsument (§2, 3), zwei bis drei Zentimeter hinter dem Zeigefinger, platziert. Es ist dabei nicht entscheidend ob die Hand, auf welcher der Schnupf aufgeladen wird, geöffnet oder als Faust geschlossen ist. Die Größe des Schnupfhaufens wird vom Schnupf-Ausgeber (§2, 2) bestimmt. Der Schnupf-Ausgeber kann, auf Anfrage (§3, 2) des Schnupf-Konsument, dem Schnupf-Konsument entgegen kommen und die Größe des Schnupfes anpassen.
Anfragen zum Anpassen der Größe des Schnupfhaufens
Um Anzufragen, ob die Größe eines Schnupfhaufen angepasst werden darf, sind nur die nachfolgende Aussagen gültig.
`"`Für den Geschmack!`"`: Der Schnupf-Ausgeber (§2, 2) wird darauf hingewiesen, die Schnupfhaufen zu verkleinern.
`"`Reut es sie?`"`: Der Schnupf-Ausgeber wird darauf hingewiesen, die Schnupfhaufen zu vergrößern.
Es ist zu beachten, dass die Aussagen auch gültig sind, wenn sie im Dialekt oder in einer anderen Sprache ausgesprochen werden. Es wird jedoch vorausgesetzt, dass der Schnupf-Ausgeber die Sprache bzw. den Dialekt versteht.
Den Schnupf-Ausgeber des Amtes entziehen
Geht der Schnupf-Ausgeber (§2, 2) bei seiner Aufgabe nicht gewissenhaft vor oder befolgt die Schnupfregeln nicht, so kann dieser vom Schnupf-Besitzer (§2, 1) des Amtes entzogen werden. Davor sollte dem Schnupf-Ausgeber jedoch noch eine zweite Chance gegeben werden. Nützt er auch diese nicht, so sollte seine Rolle neu vergeben werden. Der Schnupf-Ausgeber kann nur des Amtes entzogen werden, wenn dieser nicht gleichzeitig der Schnupf-Besitzer ist.
§4 Wählen des richtigen Schnupfspruches
Jeder Schnupfbeteiligte kann sie dafür bewerben, einen Schnupfspruch auszuwählen. Der Schnupf-Besitzer(§2, 1) hat anschließend die Aufgabe, einen der Bewerber auszuwählen, welcher dann den Schnupfspruch aufsagt. Gibt es keine Bewerber, so muss der Schnupf-Besitzer selbst den Spruch wählen. Weiters ist zu beachten, dass ein Schnupfspruch gewählt wird, der für alle Schnupfbeteiligten angemessen ist. Um das Auswahlverfahren zu beschleunigen, wird empfohlen, einfach den `"`Schnupfspruch des Tages`"` auf der Website schnupfspru.ch zu wählen.
§5 Richtiges konsumieren des Schnupfes
Das Wegblasen oder verkleinern der Schnupfhaufen ist strengstens untersagt. Geschnupft werden kann direkt von der Hand oder mittels Schnupfmaschine (§8).
Gerades Schnupfen: Es wird von der Hand geschnupft. Der linke Schnupfhaufen wird mit dem linken Nasenloch und der rechte Schnupfhaufen mit dem rechten Nasenloch konsumiert.
Überkreuztes Schnupfen: Es wird von der Hand geschnupft. Der linke Schnupfhaufen wird mit dem rechten Nasenloch und der rechte Schnupfhaufen mit dem linken Nasenloch konsumiert.
Schnupfmaschine: Es wird der Schnupf mittels Schnupfmaschine konsumiert. Andere Arten der Konsumieren, etwa nur ein Schnupfhaufen oder eine Line, müssen in erster Instanz von Schnupf-Geber genehmigt werden. Lehnt dieser ab, muss in zweiter Instanz die Berechtigung beim Schnupf-Ausgeber eingeholt werden.
§6 Tätigkeiten nach dem Schnupfen
Nach dem Schnupfen sollte vorrangig der Schnupf genossen werden. Weiters ist es gängig, dem Schnupf-Besitzer (§2, 1) für seine Großzügigkeit zu danken. Sollte ein Schnupf-Konsumierer (§2, 3) Schnupfüberreste im Gesicht oder auf der Hand haben, so sollte ihm dies mitgeteilt werden. Meist reicht dafür ein passendes Handzeichen.
§7 Untersagte Schnupf Gewohnheiten
Folgende Schnupfgewohnheiten sind während des gesamten Schnupfvorganges nicht erlaubt.
Es ist nicht erlaubt, dass der Schnupf-Ausgeber (§2, 2) dem Schnupf-Konsument (§2, 3) den Schnupf auf dem Daumen auflädt und der Schnupf-Konsument sich diesen in die Nase schnipst. Hauptgrund dafür ist der meist gravierende Verlust des Schnupf während des Vorganges.
Es ist dem Schnupf-Konsument (§2, 3) nicht gestattet, die vom Schnupf-Ausgeber (§2, 2) platzierten Schnupfhaufen durch gezieltes Blasen zu verkleinern oder gar komplett zu entfernen.
Weiters ist es dem Schnupf-Konsument (§2, 3) nicht gestattet, den vom Schnupf-Ausgeber (§2, 2) platzierten Schnupfhaufen umzuformieren. Dieses Recht ist ausschließlich dem Schnupf-Ausgeber vorbehalten.
§8 Verwendung einer Schnupfmaschine
Eine Schnupfmaschine ist ein beliebtes Mittel zum Konsumieren eines Schnupfes. Eine Schnupfmaschine wird folgendermaßen bedient:
Positionieren der Schnupfmaschine stirnseitig zum Verwender
Aufladen des Schnupfes in die Schnupfhaufen-Einkerbungen mittels Schnupfschaufel
Spannen der Schnupfmaschine
Positionieren der Nase über den Schnupfhaufen. Feinjustierung mittels Schnupfspiegel
Auslösen der Schnupfmaschine
Säubern der Schnupfmaschine
Ist die Schnupfmaschine mit einem Schnupfpinsel ausgestattet, so sollte mit diesem die Nase nach dem Schnupfvorgang gesäubert werden.